keine Schwarzarbeit - illegale Beschäftigung

Ein Wort noch zu einer illegalen Beschäftigung ("Schwarzarbeit"): Unabhängig von Gesetz und Moral können diese Beschäftigungsverhältnisse natürlich erst einmal funktionieren. „Jemand“ kennt „jemanden“ und die Unterstützung mag gut sein. Oft werden "Bekannte", "Cousinen" oder "gute Freundinnen" empfohlen, mit denen "jemand" schon lange gute Erfahrungen gemacht hat. Der "Preis" ist in der Regel auch "gut" - oft zu Lasten der Betreuungskraft.

Das Problem ist (aus Kapazitätsgründen) weniger die Zollfahndung und man wird auch nicht so schnell vom Nachbarn anonym angezeigt:  Was geschieht aber, wenn die „Pflegekraft“ verunglückt oder erkrankt? Schon eine "normale" Blinddarm -OP kostet bei Kassenpatienten etwa 2.500.-€. Besteht kein Versicherungsschutz, dann rechnen Klinik und Arzt privat ab - zu deutlich höheren Sätzen.  Besonders ausländische Kräfte reisen oft mit einem Touristen-Visum ein.  Sie haben keine Genehmigung hier zu arbeiten – und sie haben vor allem keinen Krankenversicherungsschutz! Hier können hohe Kosten anfallen, unter Umständen mehrere Monate oder gar lebenslang. Die Auslandreisekrankenversicherung zahlt nicht (da kein Urlaub!) und es gibt auch keine Berufsgenossenschaft die einspringt.

Als (nun enttarnter) Arbeitgeber müssen Sie nicht nur mit einer Anzeige und mit Nachzahlungen in die Sozialversicherungen rechnen: Sie müssen dann auch noch die Behandlungskosten übernehmen.

Oft wird zwar dem Auftraggeber ein Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung vorgelegt. Diese leistet dann aber ausschließlich bei einer Urlaubsreise. Sie kennen das - machen Sie Urlaub im Ausland, dann schließen Sie (für wenig Geld) eine Auslandsreisekrankenversicherung ab. Wenn Sie aber beruflich im Ausland tätig sind, dann leistet dieser Vertrag nicht! Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft da weiter, sofern diese in Deutsch formuliert sind.

Themen wie „Wer springt ein wenn die Betreuungskraft kurzfristig ausfällt?“ oder „Besteht eine Haftpflichtversicherung?“ erscheinen in diesem Zusammenhang eher unwichtig.

Und: Dies ist nur die Sichtweise der Auftraggeber! Auch die illegale Arbeitskraft ist nicht versichert. Bei Unfall oder Erkrankung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Und gibt es Probleme, dann haben diese "Betreuungskräfte" auch keinen Ansprechpartner, der zum Beispiel kurzfristig eine Rückreise organisiert oder bei finanziellen Problemen aushilft.