Unterbringung im Alten- oder Pflegeheim

Die Entscheidung, Mutter, Vater oder einen Ehepartner in einem Seniorenheim bzw. Pflegeheim unterzubringen, fällt vielen Menschen schwer.

Grundsätzlich gibt es in fast allen Regionen genügend Heimplätze. Manchmal existiert auch eine Warteliste. Besonders vor den Feiertagen (Weihnachten!) oder in der Ferienzeit ist es schwer, einen freien Platz zu finden!

Auf was sollten  Sie bei der Auswahl des Pflegeheims achten?

  1. Wie ist das Verhältnis Vollzeitkräfte zu Bewohnern?
  2. Passt die Altersstruktur zu Ihrem Angehörigen?
  3. Wie weit ist das Heim von Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz entfernt?
  4. Besuchen Sie das Heim: Wie ist Ihr persönlicher Eindruck? Was sagt „Ihr Bauch?“ Schauen Sie ruhig einmal  vormittags vorbei….
  5. Ein offenes Wort zur Bewertung des Heimes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK): Die Gesamtnote sagt nur wenig über die pflegerische Qualität des Pflegeheims aus. Mit einer guten „Verwaltung“  können pflegerische Mängel rechnerisch kompensiert werden. Betrachten Sie also auch im Detail das Ergebnis der Teilnoten - speziell auch die Teilnote Befragung der Bewohner.

Was kostet ein Pflegeheim und was zahlt die Pflegekasse?

Die Kosten einer Unterbringung in einem Seniorenheim werden in der Regel je nach Pflegegrad berechnet. Besteht kein Pflegegrad, dann müssen alle Kosten selbst getragen werden.

Der Platz in einem Pflegeheim hängt von verschiedenen Kriterien ab und variiert stark: Je nach Region kostet das Einbettzimmer zwischen 3.100.-€ und auch deutlich über 4.400.-€. Ein Platz im Zweibettzimmer kostet etwas weniger.

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu den Heimkosten. Dieser hängt vom Pflegegrad ab und beträgt 125.- (Zuschuss Pflegegrad 1), 770.-€ (Pflegegrad 2), 1.262.-€ (Pflegegrad 3), 1.775.-€ (Pflegegrad 4) sowie 2.005.-€ im Pflegegrad 5.

Seit Januar 2017 gibt es eine wichtige Änderung: Vorher stieg im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit zwar die Leistung der Pflegeversicherung an, gleichzeitig aber nahm auch der pflegebedingte Eigenanteil zu.  Dieser Eigenanteil wird künftig nicht mehr steigen, wenn jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Dieser sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil gilt für Versicherte in vollstationärer Pflege der Pflegegrade 2 bis 5.

Die Kosten fallen immer pro Person an. Deshalb kann es unter Umständen bei Ehepaaren sinnvoll sein eine häusliche Versorgung in Anspruch zu nehmen – auch finanziell sinnvoll.

Alle hier genannten Kostenangaben sind beispielhaft und variieren - je nach Region - stark. Laut einer Studie der Bertelsmann - Stiftung (Herbst 2016) kostet professionelle Pflege je nach Region im Schnitt zwischen täglich 88.- € (Jerichower Land und Zwickau) und 153 € in Köln. Die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechen dem Stand 01.01.2017.

Weshalb vermittelt DeutschePflegeboerse® keine  Kontakte zu Alters- oder Pflegeheimen?

Wir sind seit über 25 Jahren im Bereich der häuslichen Versorgung aktiv. Hier kennen wir uns aus. Wir trauen uns nicht zu, die Qualität eines Pflegeheimes zu bewerten und hier Empfehlungen auszusprechen.

Für Ihre Suche empfehlen wir Ihnen die Seiten von Heimverzeichnis.de : Die Seite bietet Ihnen eine klar strukturierte, bundesweite Suche nach einem Pflegeheim - und viele weitere Informationen.

Das Geld reicht nicht aus?

Fängt die Rente den jeweiligen Selbstkostenanteil nicht auf, dann geht es an das Ersparte des Senioren – bis 10.000 Euro übrig bleiben.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen, das vorhandene Vermögen und das Pflegewohngeld immer noch nicht zur Bezahlung der monatlichen Gesamtkosten des Heimaufenthalts aus, dann übernimmt das Sozialamt die verbleibenden ungedeckten Kosten. Das Sozialamt überprüft dann routinemäßig die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehepartners des Pflegebedürftigen und die seiner Kinder. Kinder haften für ihre Eltern - auch wenn es hier Freibeträge gibt.

Im Senioren- und Betreuungszentrum erhalten – je nach Region - rund 40 Prozent der Bewohner Sozialhilfe, 15 Prozent sind Pflegewohngeldbezieher und 45 Prozent Selbstzahler.

Bezieher von Sozialhilfe erhalten ein Taschengeld (Barbetrag) als „Hilfe zum Lebensunterhalt“, mit dem sie ihre persönlichen Wünsche (Kosmetikartikel, Friseurbesuche, Fußpflege, Instandhaltung von Schuhen /Kleidung) teilweise finanzieren können.

Unsere Einschätzung:

Es gibt kein "gut" oder "schlecht" - manchmal ist ein Pflegeheim einfach die bessere Lösung. Ist jemand schwerst pflegebedürftig oder stark dement, dann ist eine häusliche Versorgung nicht unbedingt einfach zu organisieren.  Und nicht immer möchten Angehörige in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben - am wichtigsten ist der Wunsch des "Betroffenen"!

Nach unseren Erfahrungen möchte jedoch die überwiegende Anzahl von Menschen zuhause bleiben - solange es irgendwie geht.